Das Grundgesetz und Julie Zeh
Heute möchte ich konkret werden, was ich damit meine: „In den Erwachsenen-Modus wechseln“. Wenn wir den Schock und die Trauer ein bisschen hinter uns lassen können, und wieder ein bisschen Raum da ist, dann vielleicht irgendwie so – für den Anfang:
1 Abstand nehmen von dramatisierenden Nachrichten im Netz. Nur noch dosiert lesen und nur so lange, wie es dabei möglich ist, gelassen (im Erwachsenen-Modus) zu bleiben. Ich persönlich stelle fest, dass ich durch die Negativ-Ballung an Nachrichten immer wieder in den „Kinder-Modus“ zurückfalle, nämlich ANGST bekomme. Aber Angst ist in JEDEM Falle die schlechteste Option. Angst macht krank und handlungsunfähig und vergiftet unsere Gedanken. Ängstliche Kinder machen ein ungutes Zukunfst-Szenario am wahrscheinlichsten – sie führen es quasi selbst herbei.
2 Sich klar machen: Dies ist ein temporärer Zustand, in dem unsere demokratischen Politiker*innen um eine Lösung ringen. Es mögen Fehler und Umwege passieren im Umgang mit der derzeitigen Pandemie-Herausforderung, aber es gibt derzeit keinen Grund zu glauben, dass die demokratische und freiheitliche Grundordnung in diesem Land NICHT wiederhergestellt wird, sobald die Pandemie einigermaßen im Griff ist. Deutschland ist ein gewachsenes demokratisches Land. So schnell geht das nicht, dass wir hier wie in „Handmaids Tale“ in einer Diktatur aufwachen. Ich denke, dass alle Menschen, die derzeit in Deutschland an der Lösung des Problems arbeiten, unsere demokratischen Grundwerte im Blick haben, es aber eben mit einer sehr komplexen Gesamtsituation zu tun haben, in der es noch keine „echt gute Lösung“ gibt. Damit will ich aber auch keineswegs die Sorgen um die demokratischen Grundwerte beiseite wischen, ganz im Gegenteil – siehe Punkte 3-6.
3 Sich konkret mit dem Grundgesetz beschäftigen, vielleicht auch mit der wirklich beeindruckenden Geschichte, wie es entstand und warum. Das Grundgesetz, das nach dem zweiten Weltkrieg im Angesicht der unvorstellbaren Menschenrechtsverletzungen der Jahre davor verfasst wurde, in der Absicht nie wieder in ein solches Elend zu geraten, ist ziemlich schlaues beeindruckendes Zeug und eine wirklich gute Anregung, um sich mit all diesen Fragen auseinanderzusetzen, die diese Krise aufwirft. Die Basis des Grundgesetzes bilden die Fragen nach Sicherheit und Freiheit und der Würde des Menschen – und letztlich die Frage: Was macht denn ein menschenwürdiges Leben aus? (Eine Auswahl der gerade im Fokus stehenden Artikel des Grundgesetzes in einfachen Worten findet ihr unten, und im Netz gibt es dazu ein kluges Interview mit Julie Zeh zum Thema in der Süddeutschen Zeitung vom 05. April 2020 ).
4 Sich mit vielen verschiedenen anderen darüber austauschen und das Bewusstsein dafür schärfen, wo Wachsamkeit in Bezug auf demokratische Grundwerte derzeit tatsächlich angebracht ist und wo es eventuell noch zu früh für Panik ist. Trainieren, hier eine sinnvolle Unterscheidung vorzunehmen.
5 Überlegen, was mir in einer Gesellschaft NACH Corona eigentlich wichtig ist und wie und an welchen Stellen ich selbst schon jetzt dazu beitragen kann, dass es vielleicht tatsächlich so wird.
6 Darüber nachdenken, was wir eigentlich brauchen, um glücklich zu sein. Ich persönlich finde die Skala zwischen Freiheit und Sicherheit sehr spannend in Bezug auf persönliches Glück. Meiner Erfahrung nach ist das Glück größer, je größer die persönliche, individuelle Freiheit ist. Weil: Ist risikoloses – also total sicheres – Glück überhaupt möglich? (Frage ich jetzt einfach mal so). Trotzdem brauchen wir AUCH ein gewisses Maß an Sicherheit. Wieviel? Und wieviel soll der Staat da eingreifen? Wenn ich an die glücklichsten Momente meines Lebens denke, dann kann ich diese Fragen für mich konkret beantworten. Ihr könnt ja auch mal bei euren glücklichsten Momenten anfangen… Und von da aus weiter…
7 Anderen guttun, wo immer es geht. Fängt mit Anlächeln im Supermarkt an. Wärme erzeugen. Und auch Fernwärme (im Netz). Funktioniert.
8 Langsam machen, für sich sorgen, bewusst schöne Momente in den Tag einbauen. Genießen, was gut ist.
Und jetzt kommt wie versprochen ein bisschen Futter zum Nachdenken: Die Auswahl der Artikel aus dem Grundgesetz. Es gibt eine Zeit NACH Corona. Und an der bauen wir selbst mit. Und das KANN ja auch schön werden…
May the (democratic) force be with you!
Bis bald in Part 5!
Ausgewählte Artikel aus dem Grundgesetz
(das gesamte Grundgesetz findet ihr natürlich bei Wikipedia, aber das ist sehr viel auf einmal, daher habe ich hier jetzt erstmal kurz ein paar der wichtigsten Grundrechte – die jetzige Situation betreffend – zusammengefasst):
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Das heißt:
Artikel 1 sagt: Jeder Mensch ist wertvoll.
Artikel 1 schützt den Menschen in seiner Würde.
Würde bedeutet: Alle Menschen haben einen Wert.
Das Recht auf Freiheit
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu entfalten.
Das heißt: Jeder Mensch darf sein Leben so leben, wie er möchte. Jeder Mensch hat die Freiheit zu machen, was er sie es möchte.
Zum Beispiel hat jeder Mensch das Recht, zu bestimmen,
wo wir leben, wohin wir reisen, mit welchen Menschen wir uns treffen, welche Kleidung wir anziehen, welche Musik wir hören oder ob wir nachts auf die Straße gehen.
Niemand hat das Recht, über das Leben eines anderen zu bestimmen.
Jede*r darf so leben, wie er sie es das möchte. Das bedeutet freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dabei müssen sich alle Menschen an die Gesetze halten.
Niemand hat zum Beispiel das Recht jemanden zu belästigen, zu schlagen oder einem anderen Menschen etwas wegzunehmen.
Das wäre eine Missachtung der Rechte der anderen.
Niemand darf die Rechte anderer Menschen verletzen.
Artikel 2 schützt die körperliche Unversehrtheit eines Menschen.
Das bedeutet:
Jeder Mensch hat das Recht zu leben.
Der Staat darf niemanden foltern.
Der Staat darf niemanden durch Folter verletzen oder töten.
Der Staat muss Sorge tragen, dass niemand anderes einen Menschen verletzt oder tötet. Der Staat muss die Gesundheit eines Menschen schützen.
Auch ein Arzt darf keinen Menschen an seinem Körper verletzen, wenn er sie es das nicht will. Jeder Mensch entscheidet selbst, wie er sie es mit dem eigenen Körper umgeht.
Zum Beispiel ob wir mit einer Untersuchung einverstanden sind. Auch dafür gibt es Vorschriften: Wir müssen zum Beispiel einer ärztlichen Behandlung, z. B. Operation, schriftlich zustimmen.
Die Freiheit hat im Grundgesetz einen hohen Wert. Deshalb gibt es noch andere Grundrechte, die die Freiheit eines Menschen schützen.
Diese Rechte werden als Freiheitsrechte bezeichnet.
Beispiel : Die Freiheit, einen Beruf zu wählen
oder sich eine Wohnung dort zu suchen, wo wir wohnen möchten.
Alle Menschen sind gleich
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das bedeutet:
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln.
Der Staat darf niemanden besser oder schlechter behandeln.
Es gilt Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
Artikel 5
(1) Jede*r hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das heißt: Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung öffentlich zu sagen.
Zum Beispiel kann jede*r offen sagen, was er sie es über Politik denkt.
Das heißt auch:
Ich darf auch die Bundeskanzlerin kritisieren.
Oder einen Minister.
Oder vorschlagen, was sie besser machen sollen.
Die eigene Meinung zu sagen ist wichtig für die Demokratie.
Wir können unsere Meinung auch singen, malen, schreiben, usw.
Jede*r kann ihre/seine Meinung haben und äußern. Das bedeutet Meinungsfreiheit.
Aber es gibt auch Grenzen der Meinungsfreiheit. Grenzen sind dort,
wo die Grundrechte anderer Personen verletzt werden:
Es ist nicht erlaubt,
zum Hass auf andere Menschen aufzurufen
oder anderen Menschen mit Gewalt zu drohen.
Das verbreitet Angst und dann fühlen sich Menschen nicht mehr sicher. Hass und Gewalt verletzen die Rechte anderer Menschen.
Auch Beleidigungen sind verboten.
Es ist wichtig, verantwortlich zu unterscheiden:
Was ist eine erlaubte Meinung?
Was ist eine Beleidigung?
Informations- und Pressefreiheit
Es gibt nicht eine richtige Meinung.
Es gibt viele verschiedene Meinungen.
Wir können über ein Thema diskutieren.
Das heißt: Jede*r kann ihre/seine Meinung sagen. Dabei lernen wir andere Sichtweisen kennen.
Will ich mir eine Meinung bilden, brauche ich Informationen. Jeder Mensch darf sich informieren. Dafür kann ich unterschiedliche Medien nutzen:
Im Netz surfen, Nachrichten oder Berichte im Netz/Fernsehen sehen, Radio/Podcasts hören, Zeitungen lesen, usw.
Welche Medien wir nutzen, entscheiden wir Menschen selbst. Das bedeutet Informationsfreiheit.
Nach dem Grundgesetz haben auch alle Medien Freiheit. Diejenigen, die Medien machen, entscheiden selbst:
Über welche Themen sie berichten
Wie sie etwas aufschreiben, sagen oder filmen.
Medien dürfen über alles berichten.
Mit Pressefreiheit ist die Freiheit aller Medien gemeint.
Niemand anderes darf darüber bestimmen. Das bedeutet: Eine Zensur findet nicht statt.
Zensur würde bedeuten: Der Staat kontrolliert,
was die Medien berichten,
welche Worte die Medien benutzen und/oder
welche Bilder die Medien zeigen.
In Deutschland gibt es keine Zensur.
Das bedeutet zum Beispiel:
Niemand, der Bücher, Zeitungen, Videos, Radio- oder Fernsehsendungen macht oder etwas im Internet postet/schreibt/veröffentlicht, muss den Staat vorher um Erlaubnis fragen.
Er sie es darf auch nicht bestraft werden, wenn die Regierung eine andere Meinung hat.
Allerdings: Auch Medien müssen sich an Gesetze halten. Medien dürfen zum Beispiel keine Unwahrheiten verbreiten.
Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie
Kapitel 7: Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie
Artikel 6:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (…)
Ehe heißt: zwei Menschen sind verheiratet.
Bis 2017 konnte in Deutschland die Ehe nur zwischen einer Frau und einem Mann geschlossen werden. 2017 hat der Bundestag beschlossen: Eine Frau darf auch eine Frau heiraten und ein Mann einen Mann.
Für alle Ehepaare gilt: Jede*r darf sich ihre/seinen Ehepartner*in aussuchen.
Ein Ehepaar kann sich selbst überlegen, wie es in der Ehe die Aufgaben aufteilt.
Familie sind Eltern und Kinder. Oft leben sie zusammen. Kinder können auch Pflegekinder oder Stiefkinder sein. Die Erwachsenen müssen nicht verheiratet sein.
Es gibt unterschiedliche Familien: In einer Familie können ein oder mehrere Kinder sein.
In einer Familie kann es zwei Elternteile geben. Manchmal gibt es auch nur einen Vater oder eine Mutter. Der andere Elternteil lebt oft woanders. In manchen Familien gibt es auch zwei Mütter oder zwei Väter.
Ehe und Familien sind besonders geschützt.
Sie dürfen vom Staat nicht schlechter behandelt werden, als andere Arten zu leben.
Sie zahlen zum Beispiel etwas weniger Steuern. Eltern haben Rechte und Pflichten.
Sie haben das Recht, ihre Kinder so zu erziehen, wie sie es für richtig halten.
Sie haben die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen.
Sie dürfen sie nicht schlagen oder ihnen auf andere Art wehtun.
Der Staat unterstützt die Eltern. Zum Beispiel durch Kindergeld und durch Kindergärten.
Der Staat achtet auf das Wohl der Kinder. Zum Beispiel durch das Jugendamt. Der Staat trägt Sorge dafür, dass die Eltern
ihren Kindern genug zu essen geben und
ihren Kindern keine (psychische und/oder körperliche) Gewalt antun.
Das Jugendamt unterstützt Eltern, wenn sie Hilfe brauchen.
Versammlungsfreiheit
Artikel 8
Kapitel 8: Versammlungsfreiheit
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder
Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Erklärung: Menschen können sich aus verschiedenen Gründen treffen. Zum Beispiel in einem Verein oder mit ihren Freunden. Ein Treffen heißt dann Versammlung, wenn die Menschen zusammen ihre Meinung äußern wollen. Oder, wenn sich die Menschen gemeinsam eine Meinung bilden wollen.
Ein Konzert oder ein Fußballspiel ist keine Versammlung. Dort sind die Menschen nur Zuschauer.
Auch ein Volksfest ist keine Versammlung.
Eine Versammlung, auf der eine Gruppe von Menschen ihre Meinung öffentlich äußern will, heißt Demonstration.
Demonstrationen sind in einer Demokratie wichtig:
Es gibt verschiedene Meinungen im Volk. Manche Meinungen werden von der Mehrheit vertreten. Andere Meinungen werden von der Minderheit vertreten.
In einer Demokratie dürfen auch die Menschen ihre Meinung äußern, die nicht zu einer Mehrheit gehören. Zum Beispiel auf einer Demonstration. Dadurch wird ihre Meinung bekannt und andere Menschen erfahren davon. Sie können von dieser Meinung überzeugt werden und das führt eventuell auch dazu, dass diese Meinung irgendwann zu einer Mehrheitsmeinung im Volk wird.
Der Staat kann die Versammlungsfreiheit einschränken, wenn das Wohl der Bürger*innen in Gefahr ist.
Abschließend:
Das Grundgesetz kann die Grundlage sein für ein Leben in Freiheit und Sicherheit. Das Grundgesetz schützt die
Freiheit,
Gleichheit und
die Menschenwürde der Menschen in Deutschland.
Damit das Grundgesetz in Deutschland Wirklichkeit werden kann, braucht es Unterstützung von jedem Menschen in Deutschland.
Jeder Mensch muss sich an das Grundgesetz halten:
Nur wenn ich dem anderen die Freiheit lasse, zu sein wie er sie es will, kann auch ich so sein wie ich will.
Nur wenn ich niemanden benachteilige, kann auch ich erwarten, nicht benachteiligt zu werden.
Nur wenn ich die Würde der anderen achte, kann auch meine Würde geachtet werden.
Nur so gelingt das Zusammenleben in einem demokratischen Staat.
Grundlage für das Zusammenleben ist das deutsche Grundgesetz.
Diese Rechte sind dann Wirklichkeit, wenn jede*r diese Rechte unterstützt.
Wenn die Menschen in Deutschland das Grundgesetz unterstützen, sichern sie so Demokratie und Freiheit.